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Neue Eindämmungsverordnung

02. 12. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

laut neuer Eindämmungsverordnung vom 30.11.2020 muss der Stundenplan und die Unterrichtsorganisation der neuen Situation angepasst werden. Für die Grundschulen im Land Brandenburg gelten folgende Regeln:

 

  1. Maskenpflicht (MNS):
  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Innen- und Außenbereich der Schule, an den Haltestellen und im Bus die MNS tragen.
  2. Im Unterricht muss keine Maske getragen werden.
  3. Lehrkräfte, sonstiges Personal und Besucher müssen im Innen- und Außenbereich der Schule eine Maske tragen.

     2.    Der Sportunterricht der Klassen 1 und 2 wird                 wie gewohnt erteilt. In den Klassen 3 bis 6

             wird die Klasse in zwei Halbgruppen geteilt.

3.   Der Musikunterricht wird auf eine Wochenstunde reduziert.

 

Den veränderten Stundenplan haben Ihre Kinder

heute erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Nagel                    

Schulleiterin