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Lockerungen ab 04.04.2022

01. 04. 2022

Liebe Eltern, 

 

die gefühlten Zahlen sind irritierend und entsprechen nicht den kommenden Lockerungen.

Trotzdem möchte ich Ihnen die bevorstehenden Veränderungen nicht vorenthalten.

Laut Kabinettsbeschluss des Landes Brandenburg vom 29.03.2022 zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 gelten folgende Regelungen:

  1. Das Lüftungskonzept in den Klassen-, Fach- und Essenräumen bleibt bestehen!
  2. Ab 4.April 2022 entfallen alle Abstandsregeln.
  3. Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen. (Auch medizinische Masken erlaubt.)
  4. 3-malige Testung (Mo., Mi., Fr.) oder Genesenennachweis oder Impfnachweis bleibt bis 29.04.2022 bestehen!
  5. Hortkinder erhalten auch für die Ferien Testmöglichkeiten.

Bei Bedarf bitten wir um Rückmeldung!

  1. Ab 2.Mai 2022:
  • Aufhebung des Testkonzeptes
  • Elterngespräche, Elternversammlungen, Gremiumssitzungen wieder in Präsenz möglich
  • Singen und Musizieren wieder uneingeschränkt möglich

 

Selbstverständlich steht es jedem Kind frei, weiterhin eine Maske als zusätzliche Schutzmaßnahme zu tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

D. Schmidt

Schulleiterin (k.)

Wir bitten nur um Rückmeldung, wenn in den Osterferien der Hort besucht wird!

 

Mein/Unser Kind _________________________________ besucht in den Osterferien den Ferienhort.

 

 

___________________________________

Datum/Unterschrift Sorgeberechtigte